Landessynode nimmt explizites Diskriminierungsverbot in die Grundordnung auf
- 20.04.2024 -
Die Synodalen beschließen Verwaltungsreform und die Gründung einer Immobilienplattform
Karlsruhe/Bad Herrenalb, (20.04.2024). Mit einem deutlichen Zeichen gegen Hass und Diskriminierung sowie wichtigen Entscheidungen für die anstehenden Transformationsprozesse endete am Samstag die Frühjahrssynode der Evangelischen Landeskirche in Baden. Die Synodalen nahmen ein explizites Diskriminierungsverbot in ihre Grundordnung auf und beschlossen, eine Erklärung zu den Europa- und Kommunalwahlen herauszugeben. Darüber hinaus bereitete das Kirchenparlament den Weg für eine Verwaltungsreform und die Digitalisierung.
Quelle: ekiba / Ulli Naefken - eingebettet von www.ekiba.de
„In Zeiten von Hass und Hetze brauchen wir Distanz von extremistischen Strömungen und nehmen das ausdrücklich in die Grundordnung hinein“, begründete Synodalpräsident Axel Wermke am Freitag die Entscheidung, die landeskirchliche Verfassung zu ändern. Zwar beinhaltete die Grundordnung schon bisher in Artikel 2 ein allgemeines Diskriminierungsverbot in Form einer theologischen Grundaussage. In der Neufassung wurde dieses Verbot aber konkretisiert, indem explizit eine diskriminierende Behandlung etwa aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder einer rassistischen Zuschreibung untersagt wird.
„Klare Kante gegen Populismus und Extremismus“
„Klare Kante gegen Populismus und Extremismus“ zeigen die Synodalen zudem vor den kommenden Wahlen. Dafür beschlossen sie am Freitag, im Mai eine gemeinsame Erklärung mit dem Diözesantrat der Erzdiözese Freiburg zu veröffentlichen. „Bei der anstehenden Europa- und Kommunalwahl sind Erfolge gerade extremistischer Parteien zu befürchten. Dies kann christliche Kirchen nicht unberührt lassen“, heißt es in der Begründung.
Um die Arbeit der Landeskirche für die Zukunft gut aufzustellen, beauftragten die Synodalen zum Abschluss ihrer Tagung außerdem eine Verwaltungsreform und weitere Digitalisierungsprojekte. Anstelle der bisher kleinteiligen Struktur von derzeit 14 Verwaltungseinheiten soll es perspektivisch drei zentrale Dienstleistungszentren geben, die für den Kontakt in die Fläche durch Nebenstandorte ergänzt werden. Durch diese Neustrukturierung seien perspektivisch bis zum Jahr 2032 Personal- und Sachkosten in Höhe von mindestens 30 Prozent einzusparen.
Digitalisierung
Ähnliches gilt für die weitere Digitalisierung. Standardisierung und möglicher Datenaustausch sollen eine finanzielle und personelle Entlastung bringen. Die Digitalisierung sei dabei kein Selbstzweck, sondern geschehe mit dem Ziel, „mehr Freiräume für die wesentlichen Aufgaben, insbesondere die Verkündigung des Evangeliums, zu schaffen“, heißt es in dem Beschluss. Um beide Prozesse in den kommenden Jahren umzusetzen, bedarf es zunächst Investitionen. Dieser Aufwand finanzieller Mittel ist allerdings bereits in den notwendigen Sparmaßnahmen bis 2032 mitbedacht worden. Der Haushalt der Landeskirche betrug im Jahr 2022 rund 500 Millionen Euro. Sie muss bis zum Jahr 2032 rund 30 Prozent Kosten einsparen.
Auch über den aktuellen Zwischenstand des Transformationsprozesses 2032 ließen sich die Synodalen auf ihrer Frühjahrstagung informieren. In dessen Umsetzung müssen nun bis zur Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes im Jahr 2025 weitere Priorisierungen getroffen werden. Dabei gehe es darum zu entscheiden, welche Aufgaben auch in Zukunft noch von der Landeskirche wahrgenommen werden können. Und auch die Zukunft der kirchlichen Gebäude ist ein intensiv betrachtetes Thema gewesen. „Wir werden uns von Immobilien trennen müssen, die nicht mehr zu halten sind“, sagte Axel Wermke in diesem Zusammenhang und betonte zugleich: „Es muss aber weiter Räume der Begegnung geben, das kann in ökumenischer Trägerschaft oder auch mit Kommunen oder Vereinen zusammen sein.“
Immobilienplattform
Dass die Kirche ihre Gebäude nicht einfach veräußern möchte, sondern „Kirchenland in Kirchenhand“ halten möchte, zeigt der Beschluss, eine landeskirchliche Immobilienplattform zu gründen. Ziel und Zweck der Immobilienplattform ist es, kirchliches Vermögen im innerkirchlichen Kreislauf zu halten, die Werte zu steigern und dauerhafte Erträge für die kirchliche Arbeit zu erwirtschaften.
"Jugend zählt"
Im Rahmen ihrer fünftägigen Sitzung haben sich Kirchenparlamentarier außerdem in einem Schwerpunkttag mit der Studie „Jugend zählt 2“ beschäftigt. Die im Februar erschienene Studie gibt Einblicke in die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg und ihrer Diakonie. Sie verdeutlicht unter anderem die große Bandbreite evangelischer Angebote für Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus wurden in einem Podiumsgespräch erneut die Ergebnisse der ForuM-Studie zu sexualisierter Gewalt beleuchtet. Der Landeskirchenrat hatte am Mittwoch beschlossen, drei zusätzliche Stellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu schaffen. Zwei Stellen sollen vorrangig im Nord- und Südbereich der Landeskirche die Gemeinden, Bezirke und Dienstgruppen in den Themen Prävention und Intervention unterstützen. Die dritte Stelle soll die Stabsstelle sexualisierte Gewalt im Evangelischen Oberkirchenrat verstärken. Für diese drei Stellen werden gut 300.000 Euro jährlich in den kirchlichen Haushalt eingestellt.
Die nächste Synode der Evangelischen Landeskirche in Baden wird im kommenden Herbst stattfinden. Auf ihr werden sich die Teilnehmer dann unter anderem mit einer Änderung des Leitungs- und Wahlgesetzes beschäftigen. Die nächste Kirchenwahl wird Ende Dezember 2025 stattfinden.